Beiträge für Betreuung und Mittagessen

Dies geschieht im Vorgriff auf die Pressemitteilung und das an die Eltern ergehende Anschreiben.

"Da zurzeit an den Grundschulen aufgrund der Corona Pandemie noch kein regulärer Schulbetrieb und somit auch keine Betreuung der Kinder im üblichen Umfang möglich ist, stehen die Landesregierung und die Städte und Gemeinden in NRW im Austausch, wie mit den Elternbeiträgen für die OGS und andere Betreuungsangebote umzugehen ist. Für den Monat Januar wurden die Elternbeiträge jeweils hälftig vom Land und den Kommunen getragen.
Für die Monate Februar und März hat die Landesregierung aber leider bis heute noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob sie weiterhin die hälftigen Kosten übernehmen wird.
Um Eltern zumindest finanziell ein Stück weit zu entlasten hat die Gemeinde Wilnsdorf sich daraufhin entschlossen, die Hälfte der Elternbeiträge für Februar und März zu erlassen, egal wie sich das Land entscheiden wird.
Daher wird der Einfachheit halber auf den Einzug des kompletten Elternbeitrags für den Monat April verzichtet.
Sollte sich das Land noch zur hälftigen Kostenübernahme aus Februar und März bereiterklären, werden zum Ausgleich auch im Mai keine Elternbeiträge eingezogen.

Hinsichtlich des Beitrags für die Mittagessen hat der Förderverein Betreuung an Wilnsdorfer Schulen in eigener Zuständigkeit entschieden, dass die Kosten für das Mittagessen im Zeitraum Januar bis März in voller Höhe erstattet werden. Diese Erstattung ist bereits bei einigen Eltern erfolgt, bei den anderen wird dies zeitnah nachgeholt. Sollte weiterhin aufgrund der Coronasituation kein Mittagessen angeboten werden können, wird dieser Mittagessensbeitrag auch in Zukunft nicht erhoben bzw. ggf. erstattet."

Damit sollten sich die offenen Fragen geklärt haben, bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Schule oder die OGS. Vielen Dank, Felicitas Todd

18.03.2021 09:15

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