Wenn wir wieder in den Wechselunterricht starten dürfen

Für die Schülerinnen und Schüler werden die Corona Selbsttest ausschließlich in der Schule durchgeführt. Sollten Sie Ihr Kind lieber außerhalb der Schule testen lassen, ist folgender Hinweis vielleicht wichtig: die meisten Bürger-Tests werden erst ab einem Alter von acht Jahren in Apotheken oder Teststation durchgeführt. Alternativ wäre es möglich mit ihrem Kinderarzt Kontakt aufzunehmen, da diese teilweise die Testung auch schon für jüngere Kinder anbieten. Der Testnachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein!

Auch für unser Kollegium sowie alle anderen am Schulleben beteiligten Personen sind die Selbsttests seit 12.04.21 zweimal wöchentlich verbindlich.

In der vergangenen Woche hat unser Team sich weiter fortgebildet und auch in kleinen Gruppen mit den Kindern intensiv und mit viel Zeit und Ruhe die vorgeschriebenen Selbsttests durchgeführt. Wie sie bereits auf unserer Homepage lesen konnten, haben die Kinder es sehr gut bewältigen können. Es hat sich herausgestellt, dass ein kleiner Taschenspiegel den Testablauf deutlich erleichtert. Auch wir Erwachsenen können dies nur bestätigen.

Kinder die keine Testung nachweisen können, dürfen am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung nicht teilnehmen. Das vor den Osterferien mögliche Widerspruchsrecht entfällt.

Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Sollte ein Kind in der Schule positiv getestet werden, müsste es schnellstmöglich von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Kinder werden von uns in dieser Wartezeit begleitet und pädagogisch betreut. Sie als Eltern müssen dann beim Kinderarzt/Hausarzt einen PCR Test durchführen lassen.

Weitere Informationen würden wir Ihnen bei Bedarf in Form eines Merkblattes bei der Abholung mitgeben.

Die Schule ist verpflichtet einen positiven Schnelltest an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben.

Sollten wir weitere bzw. geänderte Informationen erhalten werden wir Sie wie gewohnt über die Homepage informieren.

Felicitas Todd
Schulleitung

15.04.2021 02:45

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