Maskenpflicht

"Die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor
allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große
Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen
gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat
die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand
gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von
Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und
verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig
angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen,
insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen,
auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen
besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in
Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. (...)

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von
Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der
Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand
von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort
wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim
zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske
getragen werden muss. (...)

Mit freundlichem Gruß
Mathias Richter"

Dies wird uns bei den steigenden Temperaturen sicherlich Erleichterung verschaffen! Gruß, F. Todd

17.06.2021 11:50

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