Schulpflegschaft
Vorsitzende der Schulpflegschaft:
Stellvertretende Vorsitzende:
Aufgaben der Schulpflegschaft
Was ist die Schulpflegschaft?
Die Schulpflegschaft ist das, was die meisten aus dem Kindergarten als Elternrat kennen.
Dass es an den Schulen eine Schulpflegschaft gibt, ist im Schulgesetz vorgeschrieben, nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken die Erziehungsberechtigten an der Gestaltung des Schulwesens mit.
In der einzelnen Schule besteht auf der Ebene der Klassen die Klassenpflegschaft, das sind alle Eltern einer Klasse (§ 73 SchulG). Alle Eltern einer Klasse wählen am ersten Elternabend im Schuljahr einen Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und einen Vertreter.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Vertreter bilden die Schulpflegschaft. Es werden also 2 Eltern pro Klasse in der Schulpflegschaft gewählt. In der ersten Pflegschaftssitzung eines Schuljahres werden der Vorsitzende der Schulpflegschaft und sein Vertreter gewählt. Diese sind bis zur Wahl im kommenden Schuljahr in Amt und Würden.
Außerdem werden in der Schulpflegschaftssitzung die Teilnehmer der Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz besteht aus Frau Todd als Schulleitung und jeweils drei Lehrern als Vertreter des Kollegiums. Auch diese werden jedes Schuljahr neu gewählt.
Klassenpflegschaften 2024/25
Klasse | 1. Vorsitzende(r) | Stellvertreter(in) |
---|---|---|
1a | Frau Axt | Frau Brachthäuser |
1b | Frau Setzer | Frau Englert |
2 | Frau Müller | Frau von Porta |
3a | Frau Waldrich | Frau Pieper |
3b | Frau Schäfer | Frau Schlemper |
4 | Frau Fischer | Frau El Djabri |